Als zertifizierter Notfallmanager und Notfallbeauftragter berate und unterstütze ich Arbeits- und Betriebsstätten, Unternehmen, Einrichtungen und Behörden fach- und sachkundig im Rahmen der vorbeugenden und abwehrenden, betrieblichen Gefahrenabwehr und innerhalb des betrieblichen Katastrophenschutzes.
Ein Notfallmanager bzw. Notfallbeauftragter sollte und müsste so zertifiziert aus- und fortgebildet sein, dass er den vielfältigen und außergewöhnlichen Anforderungen, sämtlicher fachübergreifender, spezialisierter Bereiche und Einsatzgebiete, gerecht wahrnehmen kann, im Rahmen seiner Tätigkeitsausübung durch eine schriftliche Bestellungsurkunde. Die dafür erworbenen Qualifikationen, stellen aufgrund dessen auch eine Garantenstellung dar, welche in akuten Notfällen und Situationen, welches ein direktes sicherheitstechnisches Handeln/ Eingreifen erforderlich machen. Einzelne Bestandteile der einschlägigen Regelwerke und anerkannten Regeln der Wissenschaft und Technik, wie z.B. der BSI-Standard und Teile des VDI-Regelwerk, finden als Ausbildungs- und Lehrgrundlage genauso Anwendung, wie auch beispielsweise die Umweltschutz-Bestimmungen aus den SEVESO-Richtlinien und des BImSchG.
Als Notfallmanager und Notfallbeauftragter des Sanitätswerk Lübke, bringe ich für meine Kunden, weiteres spezielles Know-how mit, welches ich mir selbst, durch meine verschiedenen Qualifikationen aneignen konnte, was für Sie als Kunden nun eine Bereicherung darstellen soll.
Aus diesem reichhaltigen Wissens- und Erfahrungsschatz, können Sie als Kunde nicht nur im akuten Notfall, sondern auch bereits präventiv stark von profitieren, da auch Notfälle jeder Art, mein typisches und primäres "Alltagsgeschäft" darstellen.
Die anfallenden Kosten für diese angebotene Dienstleistungs-Tätigkeit wird nach den speziellen und individuellen Kundenbedürfnissen und den zu übernehmenden relevanten Tätigkeiten, aus den schriftlichen Bestellungsurkunden ermittelt und über eine nachfolgende Rechnungsstellung abgerechnet. Die Grundkosten betragen allerdings 150,00€ pro angefangener Stunde.
Aktuell werden verschiedene Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen betreut:
Dieses fundierte Experten-Wissen ist für Sie nur von entscheidendem Vorteil! Dies kann sich unter Umständen sehr deutlich und zu Ihren Gunsten auf Ihren vorhandenen Versicherungsschutz positiv auswirken. Viele Versicherungen haben ein Rabatt-System in prozentualen Prämierungen eingeführt, was allerdings sehr vielen Versicherungsnehmenden leider immer noch nicht vollständig bekannt ist.
Nutzen Sie diese personalisierte Einbindung!
Ich stehe Ihnen dabei sehr gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite dieser Homepage, fachberatend zur Verfügung!
Ein Notfall- und Krisenmanagement ist kein Ersatz für Feuerwehren, Rettungsdienste, Notfallseelsorge oder anderer Hilfsdienste. Es ist eine Ebene für Arbeits- und Betriebsstätten, Unternehmen, Einrichtungen, etc. die in Notfällen und Krisensituationen auf Personen zurückgreifen können, die dann unterstützend und beratend zur Seite stehen. Außerdem soll das Notfall- und Krisenmanagement die Leitung vor Ort beruhigen und unterstützen sowie für einen klaren Blick auf die Schadenssituation sorgen. Ein Notfall- und Krisenmanagement steht also immer in zweiter Reihe hinter den Verantwortlichen an und gibt diesen entsprechende Informationen, Hilfestellungen und Handlungsanweisungen.
Jedes Notfall- und Krisenmanagement muss sich selbst definieren, was ein Notfall- und Krisenereignis ist. Dabei definieren alle Verantwortlichen das Notfall- und Krisenmanagement selbst, so das von Außen die notwendige und erforderliche Hilfe jederzeit optimal in das Geschehen vor Ort eingreifen kann. Das kann alles -von schweren Unfällen bis hin zu "worst-case-Szenarien" wie z.B. einem Blackout- sein. Für die Verantwortlichen, den Notfallmanagern, den Notfallbeauftragten und dem Notfall- und Krisenstab gibt es eine detaillierte Darstellung von möglichen Notfällen, Krisen oder sonstigen Schadensereignissen, um einzuschätzen, was die nächsten Schritte sein könnten. Eine detaillierte Einteilung kann dazu beitragen, ob ein Notfall bzw. eine Krise oder ein Schadensereignis vorliegt oder nicht.
In einem guten Notfall- und Krisenmanagement liegt die Verantwortlichkeit der bewussten und ausschlaggebenden Kommunikation bei den Verantwortlichen bzw. bei Ansprechpartnern und bei den Notfallmanagern bzw. Notfallbeauftragten. Deshalb ist es im Vorfeld bereits wichtig viele Dinge und Sachverhalte vorab zu klären und organisatorisch zu verfassen. Es ist auch essentiell zu klären, was die Anliegen der Personen sind, die sich in einer Notfall- und Krisensituation befinden und welche Aufträge sich daraus für die Verantwortlichen bzw. betreffenden Personen ergeben und in wie weit diese Aufträge eigenverantwortlich noch abgearbeitet werden können.
Ein Notfall- und Krisenmanagement wird anhand von verschiedenen Bestimmungen und Vorgaben aus den unterschiedlichsten Regel- und Normwerken analysiert, verfasst und ausgearbeitet, sowie regelmäßig auf Aktualität hin überprüft. Für eine solche Konzepterstellung sind umfangreiche Kenntnisse aus allen fachübergreifenden Sicherheitsbereichen erforderlich und auch notwendig, um ein ganzheitliches Notfall- und Krisenmanagement auszuarbeiten. Das Sanitätswerk Lübke mit seinem zertifizierten Notfallmanager oder Notfallbeauftragten könnte dies ohne Probleme aufgrund der vorhandenen Fach- und Sachkunde für Sie anhand nachfolgender Anlehnungen und Vorgaben individuell durchführen:
Neben der rechtssicheren Erstellung, kann ich Ihnen auch eine Überarbeitung, Kontrolle und Anpassung gleichzeitig mit anbieten. Über einen mehrjährigen Entwicklungsprozess und vielfältige Praxiserfahrungen wurden Strukturen und Bausteine entwickelt, die für alle Kunden anwendbar sind. Darüber hinaus werden die spezifischen Gegebenheiten weiter fortentwickelt und niedergeschrieben, sofern sie die Gefahrenabwehr betreffen und kann beliebig erweitert werden.
Die anfallenden Kosten für diesen speziellen und kundenorientierten Dienstleistungs-Service eines Notfall- und Krisenmanagements wird auch mit den zu übernehmenden Tätigkeiten für jeden einzelnen Kunden individuell berechnet und mit Rechnungsstellung erhoben.
Dieses spezielle Experten-Wissen ist für Sie nur von entscheidendem Vorteil! Nutzen Sie diese einmalige und professionelle Einbindung in Ihre Abläufe vor Ort!
Ich stehe Ihnen gerne -fachberatend- in Sachen Notfall- und Krisenmanagement telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite meiner Homepage zur Verfügung! Dann können wir alle weitere detailliert klären.
Unternehmensleitungen und Betreibende, die an der Beförderung sowie dem Betrieb gefährlicher Stoffe und Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen sowie Betriebe und Unternehmen daran beteiligt sind, müssen gemäß der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) und nach der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV), mindestens einen Gefahrgut- und Gefahrstoffbeauftragten schriftlich durch eine Bestellungsurkunde dazu beauftragen.
Gefahrgut- und Gefahrstoffbeauftragte haben im Wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der schriftlichen Bestellungsurkunde und der betreffenden Tätigkeiten, nach Mitteln und Wegen zu suchen und Maßnahmen zu veranlassen, die die Einhaltungen der Vorschriften zur Beförderung und zum Betrieb gefährlicher Stoffe, für den jeweiligen Verkehrsträger betreffen. Der Gefahrgutbeauftragte ist gesetzlich dazu verpflichtet, Aufzeichnungen über die Überwachungstätigkeiten unter Angabe des Zeitpunktes der Überwachung, der Namen der überwachten Personen und der überwachten Geschäftsvorgänge zu führen. Der Gefahrgutbeauftragte hat dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall, Havarie oder Schadensereignis, der sich während einer vom Unternehmen oder vom Betrieb durchgeführten Beförderung, Betrieb oder bei beim Be- und Entladen ereignet und bei dem Personen und/ oder Sachwerte als auch die Umwelt durch Freisetzen der gefährlichen Stoffe und Güter zu Schaden gekommen sind, einen Unfallbericht zu erstellen.
Als ausgebildeter Gefahrgut- und Gefahrstoffbeauftragter habe ich besondere Fachkenntnisse dazu erworben, um Ihnen aus den nachfolgenden Sachgebieten, umfangreiche bis maßgeschneiderte Fachberatungen und verschiedene Lösungsmöglichkeiten anzubieten.
Aktuell werden verschiedene Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen betreut:
Die anfallenden Kosten für diese angebotene Dienstleistungs-Tätigkeit eines Gefahrgut- und Gefahrstoffbeauftragten werden nach den speziellen und individuellen Kundenbedürfnissen und den zu übernehmenden relevanten Tätigkeiten, aus den schriftlichen Bestellungsurkunden ermittelt und über eine nachfolgende Rechnungsstellung abgerechnet. Die Grundkosten betragen 75,00€ pro angefangener Arbeitsstunde.
Dieses fundierte Experten-Wissen ist für Sie nur von entscheidendem Vorteil! Nutzen Sie diese personalisierte Einbindung!
Ich stehe Ihnen dabei sehr gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite meiner Internetpräsenz, fachberatend zur Verfügung!
Ich biete auch die Ausbildung bzw. Schulung zum Sanitätshelfer an, um im Sanitätsdienst auf Veranstaltungen jeglicher Art tätig zu sein. Ein gültiger vorangegangener Erste Hilfe Grundkurs ist dabei eine der Teilnahme-Voraussetzungen. Die Dauer beträgt mindestens 48 Stunden und schließt mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung ab. Für die erfolgreiche Teilnahme an der Schulungsmaßnahme, erhalten alle mit Erfolg bestandenen Teilnehmenden eine Urkunde. Die Ausbildungs- und Schulungskosten belaufen sich auf 550,00€ pro verbindlich angemeldeten Teilnehmenden. Nach der erfolgreich absolvierten Ausbildung bzw. Schulung werden regelmäßige Fort- und Weiterbildungen im Sanitätsdienst empfohlen, um auf den aktuellsten Stand bleiben zu können. Bei guten bis sehr guten Leistungen, würde auch einer Mitarbeit im Sanitätswerk Lübke, nichts dagegen sprechen!
Die Ausbildung bzw. Schulung, zum Notfallhelfer, baut auf die Sanitätshelfer-Schulung auf, damit die Teilnehmenden noch weitere intensivere und umfangreichere Kenntnisse sowie Fertigkeiten in der präklinischen/ taktischen Notfallmedizin vermittelt bekommen, um umfangreiche Assistenzaufgaben wahrnehmen zu können. Daher ist eine vorangegangene und erfolgreich absolvierte Ausbildung zum Sanitätshelfer bei mir Pflicht. Alle Teilnehmenden müssen vor Maßnahmenbeginn eine aktuelle (nicht älter als 2 Jahre) und gültige berufsgenossenschaftliche Vorsorgeuntersuchung, gemäß G 26.3 ohne Beanstandungen absolviert haben und das Ergebnis vor Maßnahmenbeginn, in kopierter Form zusenden und im Original bei Maßnahmenbeginn vorzeigen müssen. Die Dauer beträgt mindestens 70 Stunden und schließt mit einer schriftlichen, zwei praktischen und einer mündlichen Prüfung ab. Für die erfolgreiche Teilnahme an der Schulungsmaßnahme, erhalten alle mit Erfolg bestandenen Teilnehmenden eine Urkunde. Die Ausbildungs- und Schulungskosten belaufen sich auf 930,00€ pro verbindlich angemeldeten Teilnehmenden. Bei guten bis sehr guten Leistungen, würde auch einer Mitarbeit im Sanitätswerk Lübke, nicht dagegen sprechen!
Für weitere Einzelheiten, Rückfragen, Terminen und Teilnahmebedingungen, etc. stehe ich Ihnen sehr gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite zur Verfügung, damit Ihre Anliegen vollständig geklärt werden können!
Durch das Notfalltrainings- und Schulungszentrum des Sanitätswerk Lübke, können den Kunden auch Schulungen zum Räumungs- und Evakuierungshelfer angeboten werden. Allgemein werden die Begrifflichkeiten nur in der Einzelform, also als Räumungshelfer oder Evakuierungshelfer ausgesprochen.
Räumungs- und Evakuierungshelfer sollen im Notfall oder bei Schadensereignissen bzw. Havarien oder speziellen Alarmfällen, alle Personen aus einem Objekt oder einem bestimmten Bereich nach draußen zu vordefinierten und ausgeschilderten Sammelplätzen verbringen oder begleiten, soweit dies ohne eine Eigengefährdung noch möglich ist. Dem betreffenden Personenkreis sollte dabei auch entsprechende Hilfeleistungen sowie Hilfestellungen gegeben werden, damit diese dann an den Sammelplätzen von einer verantwortlichen Person aus dem Gebäude bzw. Betrieb registriert und den anrückenden Feuerwehr- und Rettungskräften gemeldet werden können. Die Informationen zu den betroffenen Personen am Sammelplatz ist enorm wichtig, da die Einsatzkräfte dringend wissen müssen, ob sie primär eine Rettung von Menschen durchführen müssen oder sich sekundär auf die Maßnahmen der Schadensabwehr begrenzen können.
Die Dauer der Ausbildung bzw. Schulung zum Räumungs- und Evakuierungshelfer wird je nach Umfang der organisatorischen Maßnahmen auf ein paar Stunden bis zu einem Tag als inhouse-Veranstaltung direkt vor Ort durchgeführt. Alternativ kann auch eine digitale Schulung absolviert werden. Die Ausbildung bzw. Schulung sollte auch eine Objektbegehung beinhalten, wo auf wichtige Merkmale näher eingegangen werden kann. Die Schulungsmaßnahme ist regulär frei von Prüfungen. Für die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung bzw. Ausbildung, erhalten alle mit Erfolg anwesenden Teilnehmenden eine entsprechende Teilnahmebescheinigung.
Die Lehrinhalte richten sich nach den gesetzlichen Grundlagen, wie z.B.:
Soweit diese im Einzelfall auch vorhanden und einsehbar sind.
Die Ausbildungs- und Schulungskosten zum Räumungs- und Evakuierungshelfer hängen von der Art der Maßnahme und auch von den zu vermittelnden Lehrgrundlagen sehr stark ab und sind daher sehr variabel zu berechnen. Allerdings belaufen sich die Kosten für eine normale Grundlagenschulung auf 70,00€ pro verbindlich angemeldeten Teilnehmenden.
Für weitere Einzelheiten, Rückfragen, Terminen und Lehrgangsdurchführung, etc. stehe ich Ihnen sehr gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite zur Verfügung, damit Ihre Anliegen vollständig und zeitnah geklärt werden können!
Um für den Ernstfall vorbereitet zu sein, müssen Arbeits- und Betriebsstätten sowie auch alle Unternehmen und Einrichtungen regelmäßige bzw. in angemessenen Zeitabständen (mindestens einmal jährlich gemäß ASR A 2.3), Räumungs- und Evakuierungsübungen nachweislich und dokumentarisch gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) durchzuführen. Allerdings kommt es immer auf den einzelnen Betrieb, Unternehmen oder Einrichtung an, wie oft eine solche Übung sinnvoll durchzuführen ist. Neben der ASR A 2.3 schreiben andere Rechtsvorschriften, wie z.B. das Bauordnungs-, Gefahrstoff- und das Immissionsschutzrecht vor, wie viele solcher Übungen stattzufinden haben. Möglich ist das durch eine regelmäßige Begehung der Flucht- und Rettungswege sowie entsprechende Räumungs- und Evakuierungsübungen - insbesondere, wenn es einen Flucht- und Rettungsplan im Gebäude gibt. Auch die ASR besagt, dass der Plan grundlegend ist für eine solche Übung.
Der Arbeitgebende, Betreibende oder Unternehmende sind aus diesen Rechtsgrundlagen her dazu verpflichtet solche Räumungs- und Evakuierungsübungen zur Gebäuderäumung bzw. Gebäudeevakuierung durchzuführen. Die Verordnung verweist hierbei auf den betrieblichen Flucht- und Rettungsplan (gemäß §4 Absatz 4 ArbStättV). Dieser gilt als Grundlage zur Planung und Durchführung der Übung. Weiter fordert Absatz 11 (1) der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A 2.3, dass der Arbeitgebende, Betreibende oder Unternehmende die Beschäftigten in verständlicher Form darüber informieren muss, welches Verhalten im Gefahrenfallangebracht ist. Hinzukommen gebäudespezifische Vorgaben und baurechtliche Vorschriften. Die Anzahl an Personen im Gebäude sowie die Gefährdungen im Gebäude sind teilweise auch ausschlaggebend für eine solche Übung.
Allerdings kann auch bei Räumungs- und Evakuierungsübungen einiges schief laufen, etwa bei der Planung, aber auch bei der Umsetzung oder späteren Nachweis-Dokumentationen. Dabei geben bereits einige Vorschriften und Regelwerke, wie z.B. die DGUV Information 205-033 als auch die VDI 4062 vor, worauf Arbeitgebende, Betreibende oder Unternehmende achten müssen, um eine Räumungs- und Evakuierungsübung erfolgreich umzusetzen.
Als zertifizierter Brandschutzbeauftragter, ausgebildeter Fachkoordinator für Räumung und Evakuierung, Organisatorischer Leiter Rettungsdienst und geschulter Brandschutzfachkraft als auch kann ich Ihnen die Organisation, die Durchführung sowie die nachweisliche Dokumentation zu Ihren Räumungs- und Evakuierungsübungen entsprechend der Rechtsgrundlagen anbieten. Falls Sie die Übungen in Eigenregie planen und organisieren, kann ich Ihnen selbstverständlich auch nur eine einfache aktive Mitwirkung bei den vorgeschriebenen Übungen anbieten.
Für weitere Einzelheiten, Terminen und Übungsgrundlagen, Zeitansatz und den anfallenden Kosten, etc. stehe ich Ihnen sehr gerne fachberatend zum Thema Räumungs- und Evakuierungsübungen telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite meiner Homepage zur Verfügung, um alle Ihre Fragen und Anliegen so adäquat wie möglich klären zu können!
Im Brand- oder Gefahrenfall sind die Flucht- und Rettungswege die wichtigsten baulichen Bereiche innerhalb von Objekten (Gebäuden und baulichen Anlagen). Sie stellen die zu schützenden Bereiche dar, wenn es um die Sicherheit von Menschen geht. Daher sind Flucht- und Rettungspläne zum größten Teil unabdingbar und sind einer der wesentlichen und offensichtlichsten Bestandteile der Sicherheitsausstattung in Objekten. Zudem sind sie ein wichtiger Baustein in der Gefährdungs- und Risikoanalyse. Auf den Flucht- und Rettungsplänen werden die erforderlichen Informationen über die vorhandenen Flucht- und Rettungswege sowie über die vorhandenen Sicherheitsausrüstungen graphisch und symbolisch dargestellt. Zusätzlich werden auch noch kurze und wichtige Informationen zu den Verhaltens- und Handlungsanweisungen bei Unfällen und bei Brandfällen mit aufgeführt. Ein Übersichtsplan mit den vorhandenen Sammelplätzen ist ebenfalls auf diesen Planunterlagen vorhanden.
In sehr wenigen Ausnahmefällen, werden keine derartigen Planunterlagen gefordert oder als notwendig und erforderlich angesehen. Allerdings könnten Flucht- und Rettungspläne bereits in behördlich genehmigten Brandschutz-Konzepten oder sogar auch in anderen Baugenehmigungsverfahren festgelegt und gefordert werden. Dies hängt sehr stark mit der möglich zu erwartenden Personenanzahl, der vorhandenen und zu erwartenden Gefährdungen als auch den abzuschätzenden Risiken und der vorhandenen Nutzflächen ab.
In sehr vielen bauordnungsrechtlichen Vorschriften sind derartige Flucht- und Rettungspläne ein fester Bestandteil, welche strikt eingehalten werden müssen. Die verschiedensten Ereignisse zeigen, dass Flucht- und Rettungspläne in ihrer Gesamtheit gut konzeptioniert, auf die örtlichen Gegebenheiten ausgeführt werden müssen, um in einem möglichen Brand- und Gefahrenfall jederzeit vollumfänglich gut erkennbar zu sein, damit es zu keinen Personenschäden kommen kann.
Dabei bedarf es auch einer korrekten und individuellen Ausführung, Darstellung, Erkennbarkeit und Hinweispflicht der Flucht- und Rettungspläne gemäß den anerkannten Regeln der Technik, im Normungsrahmen der DIN EN ISO 23601. Neben den bekannten Sicherheits- und Hinweiskennzeichnungen nach Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) A 1.3 und A 2.3 werden auch die Symboliken aus der DIN EN ISO 7010 mit aufgeführt, soweit diese die Planunterlagen betreffen.
Insbesondere in großen Sonderbauten, in denen oftmals mit zahlreichen ortsfremden Personen zu rechnen ist, können solche Flucht- und Rettungspläne nicht nur im Brand- und Gefahrenfall von großer Bedeutung sein, sondern dienen auch zur Orientierung in Objekten und können hervorragend für Präventions- und Unterweisungsmaßnahmen praktikabel genutzt werden. Diese Sonderbauten sind unter anderem:
Das Sanitätswerk Lübke bietet Ihnen die zielgerichtete Erstellung, Überarbeitung, Anpassung, Kontrolle sowie Überprüfung von normkonformen und rechtssicheren Flucht- und Rettungsplänen flexibel und individuell anhand der genannten Bestimmungen, kundenorientiert und so schnell wie möglich an. Die Kosten hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab, so dass hier keine weiteren Angaben dazu gemacht werden können.
Da die unterschiedlichen Rahmenbedingungen noch geklärt werden sollten, biete ich Ihnen eine ausführliche Fachberatung zu Flucht- und Rettungsplänen an, so dass auch der Kostenrahmen dann individuell besprochen werden kann. Dazu können Sie mich sehr gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite dieser Webseite kontaktieren, damit ich Ihnen bei Ihrem Anliegen und auch zu möglichen Rabattierungen bzw. Prämierungen des vorhandenen Versicherungsschutzes, entsprechend weiterhelfen kann.
Diese fundierte und spezialisierte Fach- und Sachkunde ist für Sie nur von entscheidendem Vorteil! Nutzen Sie diese personalisierte und professionelle Einbindung in Ihren betrieblichen Ablauf!
Im Brand- oder Gefahrenfall, dienen Feuerwehrpläne den Einsatzkräften als Orientierungshilfe sowie auch als Entscheidungshilfe und als Informationsgewinnung für die Führungskräfte in der Einsatzleitung. Die Einsatzkräfte müssen auf bestehende Gefahren und spezifische Objekteigenschaften hingewiesen werden, damit ein sicheres und schnelles Vorgehen möglich wird.
Die zuständigen Feuerwehren, Brandschutzämter und Brandschutzdienststellen fordern in der Regel ab 2.000m²-Fläche solche graphischen und schriftlichen Planunterlagen, aber auch je nach Art, Lage und Nutzung einer baulichen Anlage (Gebäude, Werk, Einrichtung, Betrieb, etc.) können Feuerwehrpläne oder auch Brandschutzpläne behördlich gefordert werden, wie z.B. auch vom zuständigen Bauamt.
An Feuerwehrpläne bzw. Brandschutzpläne werden umfangreiche Anforderungen gestellt und unterteilen sich in einen graphischen Teil (Übersichtspläne, Geschosspläne und Sonderpläne) sowie in einen schriftlichen Teil (Objektinformationen), welcher mit den ganzen erforderlichen und notwendigen Objektinformationen für die Feuerwehr ausgestattet ist. Diese Pläne dürfen gemäß den anerkannten Regeln der Technik, auch nur von fach- und sachkundigen Personen verfasst werden. Als Grundlage für die Erstellung, Überprüfung, Kontrolle und Überarbeitung von Feuerwehrplänen bzw. Brandschutzplänen dient die aktuellste und gültigste Ausgabe der DIN 14095 sowie auch die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der zuständigen Brandschutzbehörden.
Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für das Einsatzgeschehen der Feuerwehr sind Feuerwehrpläne bzw. Brandschutzpläne grundsätzlich bei allen besonderen Objekten sinnvoll und erforderlich. Gemäß den Bauverordnungen sind solche Planunterlagen, z.B. erforderlich bei:
Ohne solche Feuerwehrpläne bzw. Brandschutzpläne wären der Größe und den objektspezifischen Eigenschaften umfangreiche Erkundungsmaßnahmen erforderlich und notwendig. Daher verkürzen Feuerwehrpläne bzw. Brandschutzpläne die Entwicklungs- und Eingriffszeiten der Feuerwehr zur direkten aktiven Gefahrenabwehr oder Menschenrettung erheblich. Insbesondere können aus den jeweiligen Planunterlagen in Verbindung mit den Feuerwehr-Objektinformationen, Auskünfte über die Lage von feuergefährlichen Stoffen, Löschmitteln sowie Angriffs- und Rettungswege gewonnen werden. Besondere objektspezifische Problemstellungen können ein besonderes Vorgehen der Feuerwehr-Einsatzleitung im Brand- und Gefahrenfall notwendig machen.
Alle zwei Jahre müssen Feuerwehrpläne bzw. Brandschutzpläne auf Aktualität hin, von einer verantwortlichen sowie fach- und sachkundigen Person überprüft und ggf. angepasst werden. Das Sanitätswerk Lübke bietet Ihnen die zielgerichtete Erstellung, Überarbeitung, Anpassung, Kontrolle sowie Überprüfung von normkonformen und rechtssicheren Feuerwehrplänen oder Brandschutzplänen, flexibel und individuell anhand der genannten Bestimmungen, kundenorientiert und so schnell wie möglich an. Die Kosten hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab, so dass hier keine weiteren Angaben dazu gemacht werden können.
Da die unterschiedlichen Rahmenbedingungen noch geklärt werden sollten, biete ich Ihnen eine ausführliche Fachberatung zu Feuerwehrplänen bzw. Brandschutzplänen an, so dass auch der Kostenrahmen dann individuell besprochen werden kann. Dazu können Sie mich sehr gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite dieser Webseite kontaktieren, damit ich Ihnen bei Ihrem Anliegen und auch zu möglichen Rabattierungen bzw. Prämierungen des vorhandenen Versicherungsschutzes, entsprechend weiterhelfen kann.
Diese fundierte und spezialisierte Fach- und Sachkunde ist für Sie nur von entscheidendem Vorteil! Nutzen Sie diese personalisierte und professionelle Einbindung in Ihren betrieblichen Ablauf!
Hat eine Brandmeldeanlage (BMA) ein mögliches Brandereignis festgestellt und die Feuerwehr bereits angerückt ist, geht es für die Einsatzkräfte direkt zur BMA an die Feuerwehrinformationszentrale (oder auch zum Feuerwehrinformationszentrum), FIZ genannt. Diese Einrichtung ist die wichtigste Anlaufstelle für die Feuerwehr. Dort in dem meistens roten Feuerwehrschrank, befinden sich auch die Feuerwehr-Laufkarten, neben dem Feuerwehrbedienfeld (FBF) und dem Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT).
Feuerwehr-Laufkarten sind Karten im DIN A 4 oder im DIN A 5 Format, welche dem Erkundungstrupp der Feuerwehr den Weg der BMA oder dem FIZ zur ausgelösten Meldergruppe zeigt. Folglich gibt es zu jeder Meldergruppe einer BMA auch eine Laufkarte. Die Feuerwehr-Laufkarte ist zwar an die DIN 14675 (Brandmeldeanlagen) angelehnt und ausgerichtet, aber nicht weiter speziell genormt. Daher können die einzelnen Brandschutzbehörden auch weitergehende Bestimmungen oder auch Erleichterungen im Rahmen ihrer vorgegebenen technischen Anschlussbedingungen (TAB) erlassen.
Die Feuerwehr-Laufkarte besteht in der Regel aus einer Vorderseite und aus einer Rückseite. Ist ein Geschosswechsel zum Auffinden der ausgelösten Meldergruppe nicht erforderlich, befindet sich auf der Vorderseite meist ein Grundrissplan mit eingezeichnetem Weg vom FIZ direkt zur betreffenden Meldergruppe. Auf der Rückseite befindet sich dann eine Detailansicht des Melderbereiches.
Außerdem beinhaltet eine Feuerwehr-Laufkarte auch immer allgemeine Informationen zur entsprechenden Meldergruppe. Hierzu zählen neben Melderart und Melderanzahl auch der Meldertyp sowie eventuelle Informationen über Besonderheiten. So müssen Melder in nicht unmittelbar einsehbaren Bereichen, etwa in Doppelböden oder in Zwischendecken, besonders gekennzeichnet werden, damit die Feuerwehr diese auch finden kann.
Wenn die Feuerwehr-Laufkarte falsch ist und die Feuerwehr nicht zum auslösenden Bereich führt, kann die Suche nach dem Melderbereich sehr viel unnötige Zeit in Anspruch nehmen, denn die Feuerwehr muss der Auslöseursache nachgehen und den betroffenen Bereich kontrollieren. Wenn die Feuerwehr also nicht direkt über die Laufkarte zum Melderbereich kommt, muss im Zweifelsfall das gesamte Gebäude kontrolliert werden. Gibt die Feuerwehr das Gebäude noch nicht frei, darf sonst niemand das Gebäude betreten und die Produktion bzw. der Betrieb steht still. Aber auch bei einem tatsächlichen Brandereignis geht wertvolle Zeit verloren, die entscheidend für das Ausmaß des Schadens sein könnte.
Alle zwei Jahre müssen die Feuerwehr-Laufkarten auf Aktualität hin, von einer verantwortlichen sowie fach- und sachkundigen Person überprüft und ggf. angepasst werden. Das Sanitätswerk Lübke bietet Ihnen die zielgerichtete Erstellung, Überarbeitung, Anpassung, Kontrolle sowie Überprüfung von normkonformen und rechtssicheren Feuerwehr-Laufkarten, flexibel und individuell anhand der genannten Bestimmungen, kundenorientiert und so schnell wie möglich an. Die Kosten hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab, so dass hier keine weiteren Angaben dazu gemacht werden können.
Da die unterschiedlichen Rahmenbedingungen noch geklärt werden sollten, biete ich Ihnen eine ausführliche Fachberatung zu Feuerwehr-Laufkarten an, so dass auch der Kostenrahmen dann individuell besprochen werden kann. Dazu können Sie mich sehr gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite dieser Webseite kontaktieren, damit ich Ihnen bei Ihrem Anliegen und auch zu möglichen Rabattierungen bzw. Prämierungen des vorhandenen Versicherungsschutzes, entsprechend weiterhelfen kann.
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Ein Notfall-, Räumungs- und Evakuierungsplan ist das zentrale Element einer Notfallmappe im Rahmen eines Notfall- und Krisenmanagements und ist ebenfalls ein fester Bestandteil des VDI-Regelwerk 4062.
Es handelt sich hierbei um eine Auflistung von wichtigen Kontaktdaten für eine geordnete und geregelte Nachsorge, als auch eine Auflistung von möglichen Notfall- und Schadensereignissen mit stichpunktartigen möglichen Schadensabwehrmaßnahmen, sowie den wichtigen Hinweisen für das Verhalten im Brandfall, bei Unfällen bzw. Notfällen und im Evakuierungsfall. Auf diesen Plänen werden zusätzlich auch alle Standorte der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen sowie der Sammelplätze symbolisch dargestellt.
Der Notfall-, Räumungs- und Evakuierungsplan enthält auf den ersten Blick, die Objektdaten bzw. die Daten der Veranstaltung (wenn möglich sogar als GPS-Daten: Wichtig für abgelegene Orte!), die Personenanzahl, die Dauer der Betriebs- oder Veranstaltungszeit, verantwortliche Personen mit Stellvertretung, Notrufnummern einer Telefonkette, alle wichtigen Informationen zum Verhalten im Notfall und der möglichen Notfall- und Schadensereignissen, Standorte der Sicherheitseinrichtungen und der Flucht- und Rettungswege sowie der Sammelplätze und alle wichtigen Adressen und Kontaktdaten. Im Ausland wären noch die Kontaktdaten der zuständigen Botschaft wichtig.
Außerdem legt ein Notfall-, Räumungs- und Evakuierungsplan auch die Rolle der betrieblichen Ersthelfenden, der Brandschutzhelfenden als auch der Räumungs- und Evakuierungshelfenden entsprechend organisatorisch fest. Natürlich sollte diese Planunterlage so verfasst und ausgeführt werden, dass alle betreffenden und beteiligten Personen, den Plan lesen und auch verstehen sowie hinterher auch umsetzen können.
So können alle Personen im Notfall oder Schadensfall auf die wichtigsten Daten und Informationen zurückgreifen und so früh wie möglich mit effizienten Schadensabwehrmaßnahmen beginnen. Darüber hinaus müssen Verantwortliche mit ihren Teams auf den Notfall-, Räumungs- und Evakuierungsplan jederzeit zurückgreifen können (Dies kann auf sehr vielfältige Arten geschehen.), um sich selbst und auch anderen Personen im Notfall konkret helfen zu können.
Diese Pläne sollten wie alle anderen Planunterlagen auch, alle zwei Jahre auf Aktualität hin, von einer verantwortlichen sowie fach- und sachkundigen Person überprüft und ggf. angepasst werden. Das Sanitätswerk Lübke bietet Ihnen nicht nur die angesprochene Überprüfung an, sondern auch die zielgerichtete normkonforme Erstellung, Überarbeitung, Anpassung und Kontrolle von rechtssicheren Notfall-, Räumungs- und Evakuierungsplänen. Dabei arbeitet das Sanitätswerk Lübke flexibel und individuell anhand der Bestimmungen, den Auftrag kundenorientiert und so schnell wie möglich ab. Die Kosten hängen dabei von sehr verschiedenen Faktoren ab, so dass an dieser Stelle keine weiteren Angaben dazu gemacht werden können.
Da die unterschiedlichen Rahmenbedingungen noch geklärt werden sollten, biete ich Ihnen eine ausführliche Fachberatung zu Notfall-, Räumungs- und Evakuierungsplänen an, so dass auch der Kostenrahmen dann individuell besprochen werden kann. Dazu können Sie mich sehr gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite dieser Homepage kontaktieren, damit ich Ihnen bei Ihrem Anliegen und auch zu möglichen Rabattierungen bzw. Prämierungen des vorhandenen Versicherungsschutzes entsprechend weiterhelfen kann.
Diese fundierte und spezialisierte Fach- und Sachkunde ist für Sie nur von entscheidendem Vorteil! Nutzen Sie diese personalisierte und professionelle Einbindung in Ihren betrieblichen Ablauf!
Als Kulturgutschutz bezeichnet man alle Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut vor Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl, Unterschlagung und illegalem Handel. Kulturgutschutz als Teil des Zivilschutzes ist in Deutschland im Rahmen der Haager Konvention geregelt. Zudem ist das nationale Kulturgutschutzrecht in Regelungen des Bundesgesetzgebers (Kulturgutschutzgesetz, KSGS) als auch in Regelungen der Landesgesetzgeber (beispielsweise Zuständigkeitsverordnung-Kulturgutschutz "ZustV-Kulturgutschutz" und dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz "BHKG" für Nordrhein-Westfalen) enthalten.
Um diese ganzen Inhalte dieser und noch weiterer gesetzlicher Regelungen in vollem Umfang für einen Kulturgutschutz zu entsprechen, müssen selbstverständlich auch die örtlichen Gegebenheiten als auch die objektbezogenen spezifischen Besonderheiten und die Herausforderungen bei Einsätzen mit Kulturgut entsprechend individuell betrachtet und berücksichtigt werden, damit ein möglicher Einsatzverlauf auch optimal und so effizient wie möglich gewährleistet werden kann. Für diese Art der Notfallbewältigung ist ein Notfallmanagement im Kulturgutschutz elementar wichtig und kann somit auch nach möglichen Schadensereignissen, Ihre marktwirtschaftlichen bzw. existenziellen Anteile auch dauerhaft sichern.
Im Rahmen der vorbeugenden Gefahrenabwehr (Gefahr erkennen! / Gefahr abstellen!) kann ich Ihnen als zertifizierter Notfallmanager und Notfallbeauftragter eine entsprechende sachkundige Fachberatung zur optimalen Prävention, sowie eine fach- und sachkundige Unterstützung der Einsatzleitung in einem möglichen Schadensfall anbieten. Beispielsweise könnte man solch einem Rahmen beschädigtes oder bedrohtes Kulturgut, an einem Übergabepunkt übergeben oder auch vor Ort noch dauerhaft zu sichern. Im Rahmen von verschiedenen präventiven Einsatzplänen, könnte somit auch von den Einsatzkräften eine frühzeitige Erkennung von Kulturgütern erfolgen.
Die darin detaillierter beschriebenen Maßnahmen zum Kulturgutschutz können reine Erstversorgungsmaßnahmen darstellen, oder sogar Vorgaben und Umsetzungen mit eigenem geschulten Personal von Erstversorgungs- und Stabilisierungsmaßnahmen bis zu einer Unterstützung des Sanitätswerk Lübke mit eigenem Personal und/ oder Material im Rahmen der Amtshilfe sowie der Übergabe der Einsatzleitung bis zum Einsetzen von Spezialkräften und Spezialunternehmen.
Viele verschiedene Einrichtungen zum Kulturgutschutz könnte man auch in einem Notfallverbund zusammenschließen. Dabei sollten alle Partner sich gegenseitige personelle und technische Hilfe entsprechend der vorhandenen Kapazitäten für:
Um alle Rahmenbedingungen, wie z.B. Kosten, Aufwand und Zeit einwandfrei aufklären und besprechen zu können, können Sie mich gerne per Telefon, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite dieser Homepage jederzeit kontaktieren. Ich freue mich, wenn ich Ihnen weiterhelfen kann!
Ein Anti-Havarie-Training ist die Vorbereitung der Mitarbeitenden auf Havarien durch Schulung und Übungen auf der Grundlage eines Anti-Havarie-Planes, damit Unregelmäßigkeiten im Betriebsablauf und erste Störungsanzeichen erkannt, Fehlhandlungen vermieden und schnell mit den vorhandenen Havariemitteln bzw. Havariesets reagiert werden kann.
Als Bestandteil des Havarieschutzes dient das Anti-Havarie-Training zugleich dem brandschutzgerechten Verhalten und der Gewährleistung des Brandschutzes.
Das Anti-Havarie-Training umfasst unter anderem die Erläuterungen der technologischen Zusammenhänge der Betriebsabläufe und der Funktion der Anlagen, Vorrichtungen, Mittel und Geräte, das theoretische Demonstrieren von Störungen und ihren Auswirkungen, das praktische Üben von Arbeiten zur Beseitigung von Störungen sowie Übungen zur Entwicklung der Reaktionsfähigkeit und der Handlungssicherheit.
Die Dauer sowie die Kosten für ein Anti-Havarie-Training sind sehr unterschiedlich in ihrer Art und Form ausgeprägt, was letzten Endes die Dauer und auch den Kostenrahmen ausmacht. Daher sollten bereits im Vorfeld alle erforderlichen und notwendigen Kosten- und Rahmenbedingungen geklärt werden. Dabei sollten auch frühzeitig die zu vermittelnden Lehrthemen abgesprochen und schriftlich festgehalten werden. Die beiden Punkte sind natürlich auch von der Art und der Größe der Teilnehmergruppe auch mit abhängig. Deswegen sollten auch die Teilnehmergruppengrößen vorher abgesprochen werden.
Ein Anti-Havarie-Training findet in der Regel direkt bei Ihnen vor Ort statt. Es kann für das Training auch eine andere Location ausgewählt werden, was aber dann sehr wahrscheinlich nicht die Gegebenheiten vor Ort wieder spiegeln wird. Eine andere Trainings-Location sollte dann auch die Trainingsinhalte zielgerichtet möglich machen. Die entsprechende Anzahl an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist vom Auftraggebenden in ausreichender sowie geprüfter Anzahl und Größe für die Teilnehmenden und den Dozenten verbindlich und kostenfrei vorzuhalten bzw. zu ergänzen und im Nachgang gewartet und instand gesetzt zu werden.
Als ausgebildeter und zertifizierter Notfallmanager sowie Notfallbeauftragter biete ich Ihnen eine umfangreiche Sammlung durchführbarer Lehrinhalte für Ihr Anti-Havarie-Training an. Dabei möchte ich diese Art von Training für Sie so individuell und kundenorientiert wie möglich gestalten und dann auch durchführen. Die Lehrthemen:
werden grundsätzlich mit geschult und unterrichtet. Alle weiteren speziellen und besonderen Themen, bezogen auf Ihre vorhandenen Gegebenheiten, werden dann gezielter im Training behandelt.
Für eine gezielte Aufklärung biete ich Ihnen eine umfangreiche Fachberatung zum Thema Anti-Havarie-Training an, so dass auch die anfallenden Kosten individuell besprochen werden können. Dazu können Sie mich sehr gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite meiner Internetpräsenz kontaktieren, damit ich Ihnen bei Ihrem Anliegen entsprechend weiterhelfen kann. Zudem kann ich für Sie auch einen Anti-Havarie-Plan aufstellen und ausarbeiten, damit Sie so optimal wie möglich auch im Havarieschutz aufgestellt sind.
Dieses umfangreiche "Know-how", welches für solche Trainings erforderlich ist, bringe ich bereits für Sie mit, so dass dieser Dienstleistungs-Service für Sie nur von entscheidendem Vorteil ist! Nutzen Sie deshalb diese professionelle Einbindung in Ihren betrieblichen Ablauf!
Eine Notfallmappe bildet die individuelle Grundlage für jedes Notfall- und Krisenmanagement und stellt somit auch das Handbuch für Notfall- und Krisenmanagement dar.
In einer Notfallmappe befindet sich eine umfangreiche Sammlung von Hinweisen und Informationen zur Prävention und Nachsorge von Notfällen, Havarien, Störungen, Krisen, Katastrophen und Hilfeleistungen. Neben Checklisten, einer Art "Verbandbuch", Kontaktdaten und Ansprechpartnern ist auch der Notfall-, Räumungs- und Evakuierungsplan enthalten. Die Notfallmappe stellt den zentralen Sammelpunkt von allen wichtigen und relevanten Notfall- und Kriseninformationen dar.
Alle Inhalte und Unterlagen werden genau und einfach in der Notfallmappe erklärend dargestellt und können an die jeweilige Situation als auch Organisation, individuell und flexibel angepasst werden. Die Zuständigkeiten müssen unbedingt vor einem möglichen Not- und Krisenfall festgelegt werden, da in Not- und Krisenfällen für eine Rollenverteilung keine Zeit mehr bleibt, um ein schnelles und effizientes Handeln gewährleisten zu können.
Außerdem ist in der Notfallmappe eine klare und deutliche Hierarchie im Not-, Krisen- und Katastrophenfall wichtig und im Vorfeld klar und schriftlich zu definieren und im Nachgang auch schriftlich festzuhalten. In solchen Schadenssituationen muss die Leitung die nächsten Schritte schnell und unkompliziert entscheiden können, ohne sich erst mit allen Beteiligten abstimmen zu müssen. Verzögerungen oder eventuelle Fehlentscheidungen können bei schwerwiegenden Not-, Krisen- und Katastrophenfällen, erhebliche und dramatische Folgen aufweisen, welche ggf. zu verhindern gewesen wären. Zudem ist es wichtig, dass die verantwortlichen Personalpositionen klar und eindeutig zu beschreiben und mit Stellvertretungen zu besetzen sind.
Die Notfallmappe sollte robust ausgeführt und an einem zentralen, wettergeschützten Standort aufbewahrt werden, damit alle verantwortlichen Personen sowie die Einsatzkräfte schnellstmöglich mit den notwendigen sowie erforderlichen Informationen und Handlungsanweisungen versorgt werden können, um so schnell wie möglich mit wirkungsvollen Schadensabwehrmaßnahmen zu früh wie möglich zu beginnen, um das mögliche Schadensausmaß zu gering wie möglich zu halten. Ein Organigramm sowie ein ganzheitliches Schutzkonzept können zusätzlich mit hinzugefügt werden.
Als ausgebildeter und zertifizierter Notfallmanager und Notfallbeauftragter biete ich Ihnen von einer Teilerstellung bis hin zur kompletten Erstellung und Verfassung einer Notfallmappe diesen Dienstleistungs-Service an. Selbstverständlich kann ich Sie auch in Ihren Anliegen entsprechend unterstützen, so dass Sie auch vollumfänglich und kundenorientiert betreut werden können. Sollten Sie bereits eine Notfallmappe besitzen, könnte ich diese für Sie aktualisieren und anhand der vorhandenen Gegebenheiten überprüfen und nachhaltig kontrollieren. Die Kosten sind vom Einzelfall abhängig und richten sich dabei nach Art, Umfang und Zeit und werden demnach individuell berechnet und in Rechnung gestellt.
Um alle Rahmenbedingungen und Kostenaufstellungen klären zu können, biete ich Ihnen eine entsprechende Fachberatung zum Thema Notfallmappe und Handbuch für Notfall- und Krisenmanagement an.
Dieses fundierte Spezial-Wissen ist für Sie nur von entscheidendem Vorteil! Nutzen Sie diese professionelle und personalisierte Einbindung! Dazu können Sie mich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Startseite meiner Homepage kontaktieren. Ich freue mich auf Ihre Anfrage und Ihr Anliegen!
Aufgrund der jahrelangen praktischen Einsatzerfahrungen aus dem vorbeugenden sowie abwehrenden feuerwehrtechnischen Dienst, als auch der umfassenden Tätigkeiten im Explosionsschutz und als bestellter und beauftragter Brandschutzbeauftragter und zertifizierter Notfallmanager, konnte ich das erworbene Spezial-Wissen in meiner vorhandenen Fach- und Sachkunde bestens beifügen.
So dass ich Ihnen als Kunden die individuellen und erforderlichen Freimessungen von gefährlichen Stäuben, Nebeln, Aerosolen, Dämpfen und Gasen umfangreich und flexibel anbieten kann.
Dies kann primär in akuten Notfallsituationen und anderen plötzlich aufgetretenen Schadensereignissen oder Havarien bzw. Störfällen geschehen.
Ich biete Ihnen aber auch sekundär, die notwendigen und erforderlichen Freimessungen von Behältern, Silos und anderen engen Räumen an, damit beschäftigte Personen, erforderliche und/ oder notwendige Arbeiten, in diesen Räumlichkeiten und Objektbereichen, adäquat ohne zusätzliche Eigengefährdungen sicher durchführen können.
Selbstverständlich können auch mit meiner vorhandenen Gasmess- und Gasspürtechnik auch Anlagen und Arbeitsplätze von derartigen gefährlichen Schadstoffen, im Rahmen des Personenschutzes von gefährlichen Stoffen und Produkten freigemessen werden.
Diese angebotene Tätigkeit wird je nach vorgefundener Einsatz- und Sachlage, auch unter den Gegebenheiten mit schwerem Atemschutz sowie in der dafür erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) erfolgen. Je nach Verfügbarkeit, Messverfahren, messtechnischem Material und Uhrzeit, werden unterschiedliche Kosten für diese Dienstleistungs-Tätigkeit erhoben und nach Auftragsdurchführung in Rechnung gestellt.
Dieses spezielles und umfangreiches Experten-Wissen ist für Sie nur von potenziellem und entscheidendem Vorteil! Nutzen Sie diese zuverlässige und professionelle Einbindung!
Unter "betrieblichen Katastrophenschutz" versteht man alles dass, was man unter dem Begriff "Katastrophenschutz" versteht, außer dass es sich dabei um den betrieblichen Schutz vor Katastrophen, Kriegen, Krisen, Naturgewaltereignissen, Unwetter, Blackout, Starkregen, etc. handelt und nicht um den bekannten Zivilschutz der Bevölkerung vor solchen Schadensereignissen.
Die vorhandenen Gegebenheiten werden zunächst aufgenommen um anschließend, mögliche Gefährdungen festzustellen und die dabei auftretenden Risiken zu beurteilen und anhand von reaktiven Schutzmaßnahmen, als auch von organisatorischen, technischen und baulichen Präventionsmaßnahmen, soweit wie möglich abwenden zu können.
Die Art, Form und der Umfang einer organisatorischen Struktur sind dabei maßgebend entscheidend. Ich stelle mit Ihnen zusammen Analysen und Pläne auf, damit daraus ein ganzheitliches Schutzkonzept entsteht, welches Ihnen Handlungsanweisungen und Lösungsvorschläge aufführt, um möglichst Schadenfrei weiter produzieren zu können, keine großartigen Marktanteile verlieren und den Mitarbeitenden einen sicheren Arbeitsplatz gewährleisten zu können.
Auch im Katastrophenfall ist es primär Aufgabe der Feuerwehr, Brände zu bekämpfen. Aber auch die Feuerwehren können in einer Situation, in der gleichzeitig eine Vielzahl von Bränden verursacht wird, überfordert sein. Zahlreiche Entstehungs- und Kleinbrände können sich, wenn sie nicht bekämpft werden, ausdehnen und zu Groß- und Flächenbränden zusammenwachsen. Dies möglichst zu verhindern und selbst die Brandbekämpfung durchzuführen, wenn die Feuerwehr nicht oder noch nicht zur Verfügung steht, ist Sinn und Zweck des Brandschutzes im betrieblichen Katastrophenschutz.
Diese Brandschutz-, Rettungs- und Bergungskräfte werden in Brandschutzeinheiten oder in s.g. Bergungseinheiten aufgeführt und klassifiziert. Das Sanitätswerk Lübke bietet Ihnen an dieser Stelle eine qualifizierte Ausbildung Ihrer Mitarbeitenden als
bei Ihnen direkt vor Ort an, damit die Teilnehmenden von Anfang an, einen praktischen Bezug zu Feuerwehrdienstleistungen erhalten. Die im Brandschutz ausgebildeten Helfenden sind keine "Feuerwehrleute", ein entsprechender Ausbildungsstand ist im Rahmen ihrer Aufgaben weder erforderlich noch beabsichtigt. Es ist aber unbedingt notwendig, den einmal erreichten Ausbildungsstand durch Übungen und Fortbildungen zu erhalten und vielleicht sogar zu verbessern.
Das gleiche gilt auch für die Rettung und Bergung im betrieblichen Katastrophenschutz. In erster Linie ist es Aufgabe der Feuerwehren Menschen und Sachwerte aus Gefahrenlagen zu retten bzw. zu bergen. Bei größeren Schadenobjekten wird die zuständige Behörde wahrscheinlich auch das Technische Hilfswerk (THW) zusätzlich alarmieren und einsetzen. Je nach Größe des Schadengebietes und der Schwere der Zerstörung muss aber in Rechnung gestellt werden, dass die mit der Schadenbekämpfung beauftragten Katastrophenschutzeinheiten nicht sofort an allen Schadenobjekten gleichzeitig mit den Rettungs- und Bergungsaufgaben beginnen können.
Da aber verschüttete und oft schwer verletzte Menschen in starker Vertrümmerung nur eine zeitlich begrenzte Überlebenschance haben, ist es unerlässlich, dass sofort mit den Rettungs- und Bergungsmaßnahmen begonnen wird. Deshalb müssen auch die Rettungs- und Bergungskräfte des betrieblichen Katastrophenschutzes im Rahmen ihrer wesentlich geringeren technischen und personellen Möglichkeiten in die Rettungs- und Bergungsmaßnahmen bei Bedarf einbezogen werden. Die vorhandene Orts- und Objektkenntnis sowie die sofortige Verfügbarkeit sind wesentliche Vorteile.
Gemeinsam mit Ihnen zusammen werden wir Ihre betriebliche Katastrophenschutz-Organisation (BKO) so flexibel und individuell wie möglich ausarbeiten, implementieren und fortlaufend aktualisieren.
Dieses fundierte Experten-Wissen ist für Sie nur von entscheidendem Vorteil! Nutzen Sie diese professionelle und personalisierte Einbindung!
Alle Bilder, Logos, Wappen, Grafiken, Dokumente, Vorlagen, Texte, Symboliken und Namen unterliegen dem Urheberrecht. Jegliche Vervielfältigungen auf elektronischem (digitalen) und ausgedrucktem (analogen) Weg wird hiermit widersprochen.
Es gilt die Allgemeine Geschäftsbedingung des Sanitätswerk Lübke.
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